Auslandshund adoptieren – bitte unbedingt dies hier beachten !!!
Dank Maria Bader habe ich die Zustimmung erhalten ihre Texte für unseren Blog zu nutzen. Diese wichtigen Informationen und Aufklärungen sind das geistige Eigentum von Find-mich-fix !
Ich BITTE AUSDRÜCKLICH darum, diesen Text komplett zu lesen auch wenn er lang ist, sie werden eines Tages vielleicht in solch einer Situation sein und sich selbst hassen weil sie dies hier nicht beherzigt haben.
Auslandshunde sind unsere Umwelt nicht gewöhnt, die Masse an Geräuschen, diese andersartigen Gerüche, Menschen, andere Tiere, Autos, Lkws, Motorräder, Fernsehgeräte uvm. Wenn wir von “Angsthunden” reden, meinen wir eigentlich Tiere die TODESANGST und Panik haben sobald man sie auf ihre neue Welt los lässt, welche eigentlich ihre Rettung in ein schönes leben sein sollte, für diese Tiere aber alles andere als das darstellt !!
Wir Menschen können uns das nicht vorstellen, denken das erfahrene Tierschützer einem einen Bären aufbinden, völlig übertreiben mit Warnungen wie diese:
“Sichere das Tier mit einem Doppelgeschirr und engem Halsband und mit 2 Leinen bevor du das Haus verlässt mit ihm“.
Fakt ist das mittlerweile jeder 3. Hund innerhalb der ersten Stunden aus dem neuen Zuhause flüchtet und lebendig nicht mehr aufgefunden wird !!! Einfangen von Panikhunden, die durch Straßenleben gewohnt sind zu “überleben”, dauert meist Monate, teils Jahre !!!
Die neuen Besitzer sind häufig mit der Übergabe-Situation und einem neuen, ängstlichen oder vorsichtigen Hund völlig überfordert und benötigen DRINGEND vernünftige Anweisungen und Vorgaben seitens der vermittelnden Orga’s, die noch die Fürsorgepflicht für ihre Schützlinge haben, dieses aber manchmal völlig „vergessen“. Leider werden die neuen Besitzer mit der Problematik häufig alleine gelassen.
Die neuen Besitzer brauchen klare Verhaltensregeln bezüglich der Abholung, bezüglich der Sicherung in den ersten Tagen und bezüglich des eigenen Verhaltens in den ersten Wochen. Diese sind nur gut gemeint und dienen der Sicherheit des Hundes, der ja ein neues und SCHÖNES Leben kennenlernen soll.
Bitte besorgen sie sich VOR der Ankunft eines Auslandshundes ein Doppelgeschirr, zu finden hier : http://www.m-arki.de/
Alternativ gibt es auch Doppelgeschirre von Ruffwaer, meiden sie sogenannte Norwegergeschirre (K9)!!!
Ebenfalls kann man hier ein sog. Panikgeschirr beziehen : http://www.hundefachmarkt.de/product_info.php/info/p2890_Hundegeschirr-NoExit—Panikgeschirr-in-7-Groe-en.html
Ich möchte auch darum bitten die Seiten von Find-mich-fix zu besuchen und sich dort anhand Bilderserien anzusehen was man tun sollte und was passieren kann, tun sie sich und ihrem neuen Haustier den Gefallen, handeln sie Verantwortungsbewusst !
Sollte der Hund trotz aller Vorsichtsmaßnahmen nun einmal Abhanden kommen, sollten Sie auf jeden Fall 36 Stunden vor Ort an der Stelle wo der Hund entlief oder aber, wenn Sie mit dem Hund Punkt 2) übten, an dem bekannten Ort auf den Hund warten. Naturgemäß ist uns das nicht möglich, deswegen sollten Sie, wenn Sie sich entfernen sollten, auf jeden Fall irgendein Kleidungsstück vor Ort hinterlassen an dem sich der Hund orientieren kann. Mit viel Glück sitzt er auf der Jacke oder folgt ggfs. sogar Fremden, wenn diese die Jacke anheben. „Denn die Jacke sind praktisch Sie“. Günstig auch, wenn der Hund dann eine Marke oder Sonstiges mit Ihrer Handy-Nr. trägt.
Chippflicht ab Juli 2011:
Ab Juli 2011 ist die Übergangsfrist für Tätowierungen ausgelaufen. Das heißt wer seinen Hund, Katze und Frettchen mit in ein EU-Land nehmen will, muss nicht nur den EU-Heimtierausweis mit sich führen und die vorgeschriebenen Impfungen durchgeführt haben, sondern er sollte sein Tier auch gechippt haben. Mit der Verordnung 998/2003 fordert das Europäische Parlament die eindeutige Kennzeichnung von o.g. Tieren die nach dem 03.07.2011 geboren sind. Es gilt weiterhin keine nachträgliche Chippflicht, d.h., sind die o.g. Tiere (Hund, Katze, Frettchen) vor dem 03.07.2011 geboren und bereits tätowiert so brauchen sie nicht nachgechippt zu werden.
Im Zusammenhang mit den entlaufenen Hunden möchten wir noch einmal daran erinnern, wenn der Hund gechippt ist, diesen auch in einer entsprechenden Datenbank zu registrieren. Somit kann, wenn das Tier aufgefunden wurde, anhand des Chips recht schnell der Besitzer ausfindig gemacht werden.
Hier noch einmal Links zu den entsprechenden Datenbank wo man sein Tier registrieren kann:
DtschTschB
Tasso
http://www.ifta.com